Dispokredit trotz Insolvenz – geht das?

Erfahren Sie, ob ein Dispokredit trotz laufender Insolvenz möglich ist, welche Voraussetzungen gelten und welche Alternativen es gibt.

Ein Dispokredit während einer laufenden Privatinsolvenz ist in der Regel nicht möglich und auch nicht ratsam. Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte zu diesem Thema, die Betroffene kennen sollten.

Im Folgenden beleuchten wir die verschiedenen Facetten des Dispokredits im Kontext einer Insolvenz.

Was ist ein Dispokredit?

Ein Dispositionskredit, kurz Dispo, ist eine von der Bank eingeräumte Überziehungsmöglichkeit des Girokontos. Er ermöglicht es Kontoinhabern, mehr Geld abzuheben oder auszugeben, als sich aktuell auf dem Konto befindet.

Die Voraussetzungen für einen Dispokredit sind üblicherweise:

  • Volljährigkeit und fester Wohnsitz in Deutschland
  • Girokonto bei einer deutschen Bank
  • Regelmäßige Zahlungseingänge (z.B. Gehalt, Rente)
  • Keine negativen Schufa-Einträge

Die Höhe des Dispokredits wird von der Bank festgelegt und orientiert sich am Einkommen sowie der Bonität des Kunden.

Dispokredit und Insolvenz

Während einer laufenden Privatinsolvenz ist es äußerst unwahrscheinlich, dass eine Bank einen Dispokredit gewährt. Dies hat mehrere Gründe:

  1. Eingeschränkte Kreditwürdigkeit: Personen in der Insolvenz gelten als nicht kreditwürdig. Banken überprüfen vor der Vergabe eines Dispokredits die Bonität des Kunden, wobei sie auch Informationen von Auskunfteien wie der Schufa einholen.
  2. Einsicht ins Insolvenzregister: Selbst wenn die Bank nicht mit der Schufa zusammenarbeitet, kann sie über das Insolvenzregister von der laufenden Insolvenz erfahren.
  3. Hohes Ausfallrisiko: Für Banken besteht ein erhebliches Risiko, dass der Kredit nicht zurückgezahlt wird. Das Existenzminimum des Schuldners ist während der Insolvenz gesichert, wodurch die Bank im Falle einer Nichtzahlung keinen Zugriff auf Vermögen unterhalb der Pfändungsgrenze hat.
  4. Gefährdung der Restschuldbefreiung: Die Aufnahme eines Kredits während der Insolvenz kann als unangemessene Verbindlichkeit gewertet werden und die angestrebte Restschuldbefreiung gefährden.

Mögliche Ausnahmen

Trotz der generellen Unmöglichkeit eines Dispokredits während der Insolvenz gibt es theoretisch einige Ausnahmen:

  1. Bürgschaft: Wenn jemand für den Kredit bürgt und somit das Risiko trägt, könnte eine Bank eventuell einen Dispokredit gewähren. Dies ist jedoch für den Bürgen mit erheblichen Risiken verbunden.
  2. Zustimmung des Insolvenzverwalters: In seltenen Fällen könnte ein Kredit mit Zustimmung des Insolvenzverwalters aufgenommen werden, wenn dies im Interesse der Gläubiger ist.

Risiken eines Dispokredits während der Insolvenz

Selbst wenn es gelingen sollte, während der Insolvenz einen Dispokredit zu erhalten, ist dies mit erheblichen Risiken verbunden:

  1. Gefährdung der Restschuldbefreiung: Die Aufnahme neuer Schulden kann als Verstoß gegen die Obliegenheiten im Insolvenzverfahren gewertet werden und zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.
  2. Pfändung der Kreditsumme: Es besteht die Gefahr, dass die Kreditsumme direkt an die Gläubiger geht, da sie über das geschützte Existenzminimum hinausgeht.
  3. Neue Schulden: Schulden, die während des Insolvenzverfahrens entstehen, werden nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und müssen normal zurückgezahlt werden.
  4. Sperrfrist für erneute Insolvenz: Bei erneutem Schuldenaufbau steht die Möglichkeit einer Privatinsolvenz für elf Jahre nicht zur Verfügung.

Alternativen zum Dispokredit während der Insolvenz

Da ein Dispokredit während der Insolvenz in der Regel nicht möglich und auch nicht ratsam ist, sollten Betroffene alternative Lösungen in Betracht ziehen:

  1. Beratung durch Schuldnerberatung: Eine professionelle Schuldnerberatung kann helfen, die finanzielle Situation zu analysieren und Lösungswege aufzuzeigen.
  2. Unterstützung durch Familie und Freunde: Wenn möglich, sollten Angehörige eher mit Sachgeschenken als mit Geld aushelfen, um Probleme mit dem Insolvenzverfahren zu vermeiden.
  3. Sozialleistungen: In bestimmten Fällen können Sozialleistungen beantragt werden, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.
  4. Nebenjob: Sofern es das Insolvenzverfahren zulässt, kann ein Nebenjob zur Verbesserung der finanziellen Situation beitragen.

Der Weg zurück zur Kreditwürdigkeit

Nach Abschluss der Privatinsolvenz und Erteilung der Restschuldbefreiung stellt sich die Frage, wie man wieder kreditwürdig werden kann. Dies ist ein Prozess, der Zeit und Geduld erfordert:

  1. Löschung des Schufa-Eintrags: Der Eintrag über die Restschuldbefreiung bei der Schufa wird nach 6 Monaten gelöscht.
  2. Aufbau einer positiven Zahlungshistorie: Durch pünktliche Zahlung von Rechnungen und Verträgen kann man schrittweise wieder Vertrauen bei Kreditgebern aufbauen.
  3. Sparen und finanzielle Stabilität: Das Anlegen von Ersparnissen und ein stabiles Einkommen tragen zur Verbesserung der Bonität bei.
  4. Vorsichtiger Umgang mit Krediten: Nach der Insolvenz sollten Kredite nur sehr zurückhaltend und wohlüberlegt aufgenommen werden.

Fazit

Ein Dispokredit während einer laufenden Privatinsolvenz ist in der Regel weder möglich noch empfehlenswert. Die Risiken und potenziellen negativen Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren überwiegen deutlich. Stattdessen sollten Betroffene alternative Wege zur Bewältigung finanzieller Engpässe suchen und sich auf den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens konzentrieren.

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung besteht die Chance, schrittweise wieder kreditwürdig zu werden. Dies erfordert Geduld, finanzielle Disziplin und den verantwortungsvollen Umgang mit Geld. Mit der Zeit und dem Aufbau einer positiven Zahlungshistorie verbessern sich die Chancen, wieder einen Dispokredit oder andere Kreditformen zu erhalten.

Letztendlich sollte das Ziel sein, nach der Insolvenz eine stabile finanzielle Situation aufzubauen und den Dispokredit – wenn überhaupt – nur als kurzfristige Überbrückung in Notfällen zu nutzen. Eine sorgfältige Finanzplanung und das Anlegen von Rücklagen sind der beste Weg, um zukünftig finanzielle Engpässe zu vermeiden und nicht erneut in die Schuldenfalle zu geraten.